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BGH - Entscheidung vom 20.03.2002

IX ZB 50/02

Normen:
ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2 § 577 Abs. 1 S. 2

Die als Rechtsbeschwerde zu wertende 'weitere außerordentliche Beschwerde' gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts München vom 29. Januar 2002 wird auf Kosten des Schuldners als unzulässig verworfen, weil das [...]
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