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BGH - Entscheidung vom 14.11.2002

IX ZB 206/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1

I. Auf Antrag des Beteiligten zu 1 hat das Konkursgericht durch Beschluß vom 16. Januar 2002 gegen die Bestellung des Beteiligten zu 2 zum Mitglied des Gläubigerausschusses gemäß § 99 KO sein 'Veto' eingelegt. Auf die [...]
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