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BGH - Entscheidung vom 25.07.2002

III ZR 207/01

Normen:
KSchG § 14
BGB § 620 (in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung)

Fundstellen:
MDR 2003, 32
NJW 2002, 3104
NZA 2002, 1040
WM 2003, 837
ZIP 2002, 1593

Am 17. Mai 1995 wurde der Kläger von der Vollversammlung der beklagten Handwerkskammer neben dem Hauptgeschäftsführer zum weiteren Geschäftsführer und zugleich ständigen Vertreter des Hauptgeschäftsführers gewählt. [...]
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