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BGH - Entscheidung vom 12.12.2002

IX ZR 27/00

Normen:
ZPO § 288

Die Sache wirft keine Rechtsfragen von ungeklärter Bedeutung auf und ist im Ergebnis richtig entschieden (§ 554b ZPO a.F.). Der Auslegung des Berufungsgerichtes zur Einbeziehung der übrigen Mitglieder der [...]
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