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BGH - Entscheidung vom 20.06.2002

IX ZR 219/99

Normen:
BGB § 138 Abs. 1

Das Rechtsmittel wirft keine entscheidungserheblichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen Erfolg (§ 554b ZPO a.F.). Wäre § 5 Nr. 1 Buchst. b Satz 3 der AGB der Klägerin in dem von [...]
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