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BGH - Entscheidung vom 23.05.2002

1 StR 372/01

Normen:
StGB § 331 Abs. 1 (a.F.)

Fundstellen:
BGHSt 47, 295
NJW 2002, 2801
NStZ 2002, 648
NStZ 2003, 156
wistra 2002, 344
wistra 2003, 181

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Untreue in sechs Fällen, davon in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit Vorteilsannahme, zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen von je 1.000 DM verurteilt. Hiergegen [...]
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