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BGH - Entscheidung vom 06.11.2002

1 StR 382/02

Normen:
StGB § 64

Fundstellen:
NStZ-RR 2003, 106

I. Der Angeklagte wurde wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und weiterer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs [...]
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