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BGH - Entscheidung vom 02.10.2002

XII ZR 173/02

Normen:
ZPO §§ 712 719

Fundstellen:
FamRZ 2003, 598

Das Begehren der Beklagten ist unbegründet. Der Senat ist in dem Beschluß vom 4. September 2002 davon ausgegangen, daß die Beklagte in der Berufungsinstanz keinen Schutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat. Dagegen [...]
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