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BGH - Entscheidung vom 23.04.2002

VI ZR 180/01

Normen:
StVO § 3 Abs. 1, 2a
ZPO §§ 286 402

Fundstellen:
DAR 2002, 348
MDR 2002, 942
NJW 2002, 2324
NZV 2002, 365
VRS 103, 256
VersR 2002, 911

Der Kläger nimmt die Beklagten auf Zahlung von materiellem und immateriellem Schadensersatz sowie auf Feststellung ihrer Ersatzpflicht für Zukunftsschäden aus einem Verkehrsunfall im Umfang einer Haftungsquote von 75% [...]
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