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BGH - Entscheidung vom 18.09.2002

IV ZR 287/01

Normen:
BGB § 2219 Abs. 1 § 195 (a.F.) § 197 Abs. 1 Nr. 2 (n.F.)

Fundstellen:
BRAK-Mitt 2002, 266
FamRZ 2003, 308
FamRZ 2003, 92
MDR 2002, 1372
NJW 2002, 3773
WM 2003, 539
ZEV 2002, 499
ZGS 2002, 417
ZNotP 2002, 478

Der Kläger macht als Testamentsvollstrecker einen Schadensersatzanspruch aus § 2219 Abs. 1 BGB gegen den Beklagten geltend, der (zusammen mit einem inzwischen verstorbenen Mitvollstrecker) vom 14. November 1968 bis zum [...]
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