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BGH - Entscheidung vom 20.11.2002

IV ZR 197/02

Normen:
BGB § 2219 Abs. 1
ZPO (ab 1.1.2002) § 543 Abs. 2

Fundstellen:
AnwBl 2003, 247
BGHReport 2003, 305
FamRZ 2003, 440
JZ 2003, 320
MDR 2003, 284
NJW-RR 2003, 352
VersR 2003, 879

Der Beklagte und Beschwerdeführer ist vom Berufungsgericht wegen seiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker u.a. zu Schadensersatz nach § 2219 BGB verurteilt worden. Nur insoweit erstrebt er mit der Revision die [...]
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