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BGH - Entscheidung vom 18.12.2002

IX ZR 428/99

Normen:
BGB (a.F.) § 196 Abs. 1 Nr. 16

Die Rechtssache wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und ist richtig entschieden (§ 554b Abs. 1 ZPO a.F.). Die Vorschrift des § 196 Abs. 1 BGB a.F. ist auch auf Bereicherungsansprüche [...]
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