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BGH - Entscheidung vom 03.05.2002

2 StR 133/02

Normen:
StGB § 252

Fundstellen:
NStZ-RR 2002, 237

Der Anregung des Generalbundesanwalts, den Schuldspruch des angefochtenen Urteils dahin zu berichtigen, daß der Angeklagte des räuberischen Diebstahls (statt schweren räuberischen Diebstahls) und der vorsätzlichen [...]
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