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BGH - Entscheidung vom 11.07.2002

IX ZB 128/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts Duisburg vom 5. März 2002 wird auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen, weil das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde in dem Beschluß nicht [...]
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