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BGH - Entscheidung vom 23.10.2002

IV ZR 154/02

Normen:
EGZPO § 26 Nr. 8
ZPO (ab 1.1.2002) § 544 Abs. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2003, 159
VersR 2002, 1578

I. Der Kläger hat bei einem Auffahrunfall im Juni 1997 ein Halswirbelsäulenschleudertrauma erlitten. Er ist bei der Beklagten unfallversichert; dem Vertrag liegen die AUB 88 zugrunde. In dem hier anhängigen Verfahren [...]
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