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BGH - Entscheidung vom 04.07.2002

IX ZB 24/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1
InsO § 7

Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung; eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen [...]
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