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BGH - Entscheidung vom 27.11.2002

IV AR(VZ) 3/02

Normen:
KostO § 14 Abs. 3 S. 4
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 1, 2

1. Die Beschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts vom 16. Mai 2002 ist nicht statthaft, weil im Verfahren auf Erlaß von Gerichtskosten eine Beschwerde an den Bundesgerichtshof nach dem Gesetz ausgeschlossen [...]
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