Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 01.08.2002

III ZR 182/02

Normen:
GVG § 133

Der Bundesgerichtshof ist für das Berufungsverfahren nicht zuständig. Gemäß § 133 GVG ist er in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nur zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen