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BGH - Entscheidung vom 28.02.2002

VII ZB 29/01

Normen:
InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2 § 22 Abs.1 S. 1
ZPO § 240 S. 2

Die nach bis zum 31. Dezember 2001 geltendem Recht (§ 26 Nr. 10 EGZPO ) zu behandelnde sofortige Beschwerde ist unbegründet. 1. Die zwischenzeitliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Entscheidung über die [...]
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