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BGH - Entscheidung vom 18.12.2002

IX ZB 577/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2

Die Rechtsbeschwerden sind nicht statthaft, weil das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ). Die Rechtsmittel sind darüber hinaus auch deshalb unzulässig, weil sie nicht durch einen [...]
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