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BGH - Entscheidung vom 17.12.2002

1 StR 471/02

Normen:
StPO § 302 Abs.1

Die Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte nach Verkündung des angefochtenen Urteils und Rücksprache mit seinem Verteidiger ausweislich des Protokolls selbst Rechtsmittelverzicht erklärte (§ 302 Abs. 1 Satz 1 [...]
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