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BGH - Entscheidung vom 19.06.2002

2 StR 191/02

Normen:
StPO § 302 Abs. 1

Die Revision des Angeklagten ist unzulässig, weil der Angeklagte nach Verkündung des angefochtenen Urteils und Rücksprache mit seinem Verteidiger wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO ). [...]
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