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BGH - Entscheidung vom 23.01.2002

1 StR 528/01

Normen:
StPO § 267 Abs. 1

Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts sieht der Senat Anlaß zu folgendem Hinweis: Die schriftlichen Urteilsgründe dienen nicht dazu, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu [...]
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