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BGH - Entscheidung vom 27.06.2002

III ZR 234/01

Normen:
BGB § 839
SGB VII § 106 Abs. 3 Fallgruppe 3

Fundstellen:
BB 2002, 1866
BGHZ 151, 198
DVBl 2002, 1407
MDR 2002, 1311
NJW 2002, 3096
NJW 2002, 3096
NZV 2002, 455
VRS 103, 253
VersR 2003, 250

Die klagende Bundesrepublik Deutschland hatte der G. GmbH Reinigungsarbeiten auf dem Luftwaffenstandort Köln-Wahn übertragen. Am 4. Januar 1998 erlitt eine bei der beklagten Berufsgenossenschaft gesetzlich [...]
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