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BGH - Entscheidung vom 11.06.2002

5 StR 130/02

Normen:
StPO § 337 Abs. 1

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen 22 Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - davon in 21 Fällen in nicht geringer Menge - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die [...]
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