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BGH - Entscheidung vom 27.06.2002

3 StR 182/02

Normen:
StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Erörterung bedarf lediglich die Rüge, das Landgericht habe eine Wahrunterstellung [...]
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