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BGH - Entscheidung vom 26.09.2002

I ZR 89/00

Normen:
UWG § 3
ZPO § 286

Fundstellen:
BGHReport 2003, 243
GRUR 2003, 247
NJW-RR 2003, 260
wrp 2003, 275

Die Beklagte vertreibt unter der Bezeichnung 't. Beweglichkeits THERMAL BAD' mit den weiteren Erläuterungen 'DIE THERMAL BADEKUR FÜR ZU HAUSE' und 'Fördert die Hautdurchblutung, lockert Gelenke und Glieder' zur [...]
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