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BGH - Entscheidung vom 24.10.2002

IX ZR 57/02

Normen:
BEG § 225 Abs. 3
GKG § 17 Abs. 2
ZPO § 3

Die Klägerin erstrebt eine Witwenbeihilfe, beginnend ab dem 1. April 1994, die sich nach unwidersprochener Berechnung des Beklagten im Falle eines begründeten Anspruchs auf 533 EURO monatlich bemißt. Nach ständiger [...]
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