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BGH - Entscheidung vom 04.07.2002

VII ZR 103/01

Normen:
ZPO § 263 § 519 Abs. 3 Nr. 2

Fundstellen:
BauR 2002, 1588
BauR 2002, 1588
DB 2002, 2376
MDR 2002, 1390
MDR 2002, 1390
NJ 2003, 92
NJW-RR 2002, 1596
NZBau 2002, 614
ZfBR 2002, 787
ZfBR 2002, 787

Die Klägerin verlangt nach der Kündigung zweier Pauschalpreisverträge, denen die VOB/B zugrunde lag, noch offenen Werklohn für die von ihr erbrachten Leistungen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Im [...]
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