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BGH - Entscheidung vom 19.02.2002

5 ARs 6/02

Normen:
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

Der anfragende Senat beabsichtigt zu entscheiden, daß ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch derjenige verwendet, der ein Tatopfer mit einer mit Platzpatronen geladenen Schreckschußpistole [...]
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