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BGH - Entscheidung vom 20.06.2002

IX ZB 12/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1

Die - nicht zugelassene - Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft, weil es an den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 ZPO n.F. fehlt, und auch darüber hinaus unzulässig, weil sie nicht durch einen beim Bundesgerichtshof [...]
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