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BGH - Entscheidung vom 11.04.2002

IX ZB 67/02

Normen:
InsO § 6 Abs. 1
ZPO § 577 Abs. 2

Durch die Rechtsmittelschrift (Telefax) des Schuldners vom 1. März 2002 ist der beschwerdeverwerfende Beschluß des Landgerichts schon deshalb nicht wirksam angefochten worden, weil die Telekopie keine Unterschrift [...]
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