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BGH - Entscheidung vom 28.02.2002

IX ZR 153/00

Normen:
BGB §§ 765 138 Abs. 1

Fundstellen:
BKR 2002, 677
NJW-RR 2002, 1130
NZG 2002, 725
WM 2002, 923
WM 2002, 923

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und die Revision im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 b ZPO a.F.). 1. Die Bürgschaft ist nicht schon deshalb gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig, weil der Beklagte, [...]
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