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BGH - Entscheidung vom 24.01.2002

VII ZR 206/00

Normen:
BGB § 781

Fundstellen:
DB 2002, 2596
NJW 2002, 1340

I. Die Parteien haben aufgrund einer Vielzahl an Verträgen jeweils für die andere Partei Werkleistungen erbracht. Die Klägerin hat von der Beklagten eine Restvergütung für erbrachte Leistungen in Höhe von 53.767,25 DM [...]
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