Der 2. Strafsenat (Beschluß vom 14. August 2002 - 2 StR 251/02) beabsichtigt zu entscheiden: 'Ein gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 StGB strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts setzt [...]
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