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BGH - Entscheidung vom 02.05.2002

VII ZR 249/00

Normen:
BGB § 631

Fundstellen:
BauR 2002, 1407
BauR 2002, 1407
NJW-RR 2002, 1097
NZBau 2002, 562
ZfBR 2002, 673
ZfBR 2002, 673

Die Kläger verlangen 160.670,99 DM wegen Überzahlung, Schadensersatz, Minderung sowie Mängelbeseitigungskosten. Sie wollten sich vom Beklagten ein Wohnhaus errichten lassen. Der Pauschalpreisvertrag ist vorzeitig [...]
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