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BGH - Entscheidung vom 03.05.2002

2 ARs 103/02

Normen:
StPO § 14
GVG § 158 Abs. 2 § 159 Abs. 1

Die Vorlegung ist unzulässig (vgl. auch Senatsbeschluß vom 23. August 2000 - 2 ARs 212/00). Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 14 StPO liegen nicht vor. Es besteht kein Streit, daß das [...]
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