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BGH - Entscheidung vom 17.07.2002

VIII ZR 347/00

Normen:
BGB § 138 Abs. 1

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 54, 277 ). Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß der Vertrag der Parteien vom [...]
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