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BGH - Entscheidung vom 17.01.2002

I ZR 215/99

Normen:
UWG § 2 Abs. 1

Fundstellen:
AfP 2002, 431
GRUR 2002, 828
MDR 2002, 1263
NJW 2002, 2781
wrp 2002, 973

Die Klägerin, die eine Gesellschafterin des Deutschen Lotto- und Totoblocks ist, führt in Bayern Gewinnspiele durch, darunter das Mittwochs- und Samstagslotto. Die Beklagte betreibt ein Verlagsunternehmen, in dem unter [...]
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