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BGH - Entscheidung vom 12.06.2002

1 StR 205/02

Normen:
StPO § 218

Zur Rüge der Verletzung des § 218 StPO bemerkt der Senat: Die Behauptung des Wahlverteidigers, er sei zum Hauptverhandlungstermin vom 25. Februar 2002 nicht formgerecht geladen worden, trifft nicht zu. Bei einer [...]
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