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BGH - Entscheidung vom 08.10.2002

1 StR 326/02

Normen:
StPO § 44

Die Revision des Angeklagten ist aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts unzulässig, weil er nach Urteilsverkündung wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO ). Ein [...]
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