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BGH - Entscheidung vom 12.11.2002

3 StR 402/02

Normen:
StPO § 302 Abs. 1

Die Revision des Angeklagten ist unzulässig, weil er nach der Urteilsverkündung wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO ). Wie sich aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergibt, hat der [...]
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