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BGH - Entscheidung vom 12.12.2002

3 StR 397/02

Normen:
StGB § 46 Abs. 1, Abs. 2

Ergänzend bemerkt der Senat, daß Mathematisierungen und schematische Vorgehensweisen dem Wesen der Strafzumessung grundsätzlich fremd sind (BGHSt 35, 345, 350 ff.; BGH NStZ-RR 1999, 101 , 102; Gribbohm in LK 11. Aufl. [...]
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