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BGH - Entscheidung vom 12.06.2002

2 StR 179/02

Normen:
StPO § 346 Abs. 2

Mit Beschluß vom 13. Februar 2002 hat das Landgericht die Revision des Angeklagten gegen das Urteil vom 20. November 2001 wegen Versäumung der Revisionseinlegungsfrist als unzulässig verworfen (§ 346 Abs. 1 StPO ). [...]
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