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BGH - Entscheidung vom 20.11.2002

1 StR 353/02

Normen:
JGG § 80 Abs. 3
StPO § 397 a Abs. 1 § 406 g

Fundstellen:
NStZ 2003, 95
NStZ-RR 2003, 95

1. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten gemäß §§ 406g, 397a StPO ist in Strafverfahren gegen Jugendliche wegen der in § 80 Abs. 3 JGG getroffenen Anordnung der [...]
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