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BGH - Entscheidung vom 25.01.2002

1 StR 573/01

Normen:
StPO § 338 Nr. 1

Ergänzend bemerkt der Senat zu der der Sache nach erhobenen Besetzungsrüge (§ 338 Nr. 1 StPO ), daß der Beschwerdeführer schon nicht vorträgt, er habe den Besetzungseinwand geltend gemacht (§ 222 b StPO ). Der [...]
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