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BGH - Entscheidung vom 12.12.2002

IX ZR 474/00

Normen:
BGB § 839 Abs. 3
BNotO § 19 Abs. 1

Die Sache wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und ist im Ergebnis richtig entschieden (§ 554b ZPO a.F.). Die Haftung des Beklagten ist schon nach § 19 Abs. 1 Satz 3 BNotO i.V.m. § 839 [...]
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