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BGH - Entscheidung vom 11.04.2002

4 StR 2/02

Normen:
StGB § 239 a

Fundstellen:
NStZ-RR 2002, 213

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein [...]
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