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BGH - Entscheidung vom 20.09.2002

V ZR 270/01

Normen:
SachenRBerG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 31 Abs. 1

Fundstellen:
BGHReport 2003, 218
MDR 2003, 149
NJ 2003, 148
VIZ 2003, 92
WM 2003, 637

Der Kläger ist Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der Konsumgenossenschaft F./O.. Mit der Schuldnerin war die Konsumgenossenschaft Fü. verschmolzen worden. Im Eigentum der beklagten Gemeinde steht ein in [...]
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