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BGH - Entscheidung vom 12.03.2002

1 StR 7/02

Normen:
StGB § 74 Abs. 1

Die sichergestellten Geldbeträge sind nach den Urteilsfeststellungen als vom Angeklagten bereitgehaltenes Kaufgeld für den Betäubungsmittelerwerb bestimmt gewesen. Sie unterliegen deshalb der Einziehung nach § 74 Abs. [...]
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